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v.14

Standard-Nutzungsbedingungen Bynder BV

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Die vorliegenden Standard-Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für jedes Bestellformular betreffend Bynder BV („Bynder“) und das Unternehmen, das das Bestellformular unterzeichnet hat („Kunde“). Bynders globale Datenschutzrichtlinie, Cookie Policy und Service Level Agreement, zu finden unter www.bynder.com/de/rechtliches/ (zusammenfassend die „Nutzungsrichtlinien"), werden hiermit durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen, wobei alle Bestellformulare zusammen diese Vereinbarung darstellen (zusammen als die „Vereinbarung“ bezeichnet).

  1. Bestellformular

    1. Gemäß den Bedingungen und während der Laufzeit der Vereinbarung wird Bynder dem Kunden Dienstleistungen oder Zugang zu einem Produkt oder einer Anwendung gemäß den Angaben in einem Bestellformular gewähren (jeweils ein „Bestellformular“). Jedes Bestellformular wird durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen und enthält eine Beschreibung der von Bynder zu erbringenden Dienstleistungen oder eine Beschreibung des Produkts oder der Anwendung, die von Bynder bereitzustellen sind, sowie die an Bynder zu zahlenden Gebühren für die erbrachten Dienstleistungen, die bereitgestellten Produkte, Anwendungen oder die damit verbundenen Leistungen (das „Produkt“). Soweit sich ein Konflikt zwischen der Vereinbarung und einem Bestellformular ergibt, hat das Bestellformular Vorrang. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass Bynder bis zur Ausfertigung eines Bestellformulars durch die Parteien nicht verpflichtet ist, allein aufgrund der Vereinbarung irgendwelche Dienstleistungen zu erbringen oder Zugang zu einem Produkt oder einer Anwendung zu gewähren.

    2. Jedes Bestellformular enthält eine Leistungsbeschreibung („SOW“), welche die Arbeitsanforderungen für die Implementierung des Produkts beschreibt und projektspezifische Aktivitäten und Leistungen definiert.

  1. Produktzugriffsbedingungen

    1. Das Abonnement des Kunden für das Produkt gewährt dem Kunden den Zugang zu und die Nutzung jener Anzahl von Portalen, Benutzern, Modulen, der Menge an Speicherplatz und des Verkehrsvolumens, die in dem jeweiligen Bestellformular angegeben sind.

    2. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung durch den Kunden und jede Person, die über das Konto des Kunden auf das Produkt zugreift und/oder es nutzt („Benutzer“).

    3. Jedem Benutzer werden eindeutige Logindaten zugewiesen, die dem Benutzer Zugriff auf das Produkt gewähren, so wie im jeweiligen Bestellformular angegeben. Dem Kunden und den Benutzern ist es ausdrücklich untersagt, einer anderen Person den Zugriff auf das Produkt unter Verwendung der gleichen Logindaten zu ermöglichen. Jedes Benutzerkonto darf nur einer einzelnen Person entsprechen.

    4. Der Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung wird dem Kunden unter der Bedingung gewährt, dass sich seine Benutzer an die Bedingungen der Vereinbarung halten, wobei dies ausdrücklich die Nutzungsrichtlinien einschließt.

    5. Der Kunde kann Benutzerkonten jeder beliebigen Person zur Verfügung stellen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Mitarbeitern des Kunden, Freiberuflern, Mitarbeitern von mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und eigenen Kunden des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für den Zugang zum Produkt und zu den Kundendaten, so wie in Abschnitt 4.1 definiert, sowie deren Nutzung durch den Kunden und seine Benutzer.

    6. Benutzer können nur dann auf das Produkt zugreifen, wenn der Kunde die entsprechende Nutzungsgebühr vollständig bezahlt hat.

    7. Das Produkt ist für die Aufnahme von Werbe- und Marketingmaterialien des Kunden und zusammenhängenden Komponenten konzipiert und vorgesehen.

    8. Der Kunde ist berechtigt, auf das Produkt zuzugreifen und jeglichen Inhalt des Produkts für die geschäftlichen Zwecke des Kunden in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu nutzen.

    9. Im Falle eines Verstoßes gegen die Produktzugangsbedingungen in diesem Abschnitt 2 durch den Kunden kann Bynder nach eigenem Ermessen nach einer fairen und angemessenen Abhilfefrist, die von der Schwere des Verstoßes abhängt, den Zugang zum Produkt entweder aussetzen oder beenden.

    10. Die Bedingungen der Vereinbarung gelten für alle Angebote und Verträge, aufgrund derer Bynder dem Kunden das Produkt zur Verfügung stellt. Der Kunde stimmt zu, dass Käufe, die der Kunde über einen Benutzer tätigt, gültige, von Bynder akzeptierte Bestellungen sind. Bynder stellt dem Kunden den Kauf ab dem Datum in Rechnung, zu dem der Kauf dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

  1. Besitz von Rechten an geistigem Eigentum

    1. Der Kunde behält alle seine Rechte an allen Kundendaten, die er auf oder über das Produkt hochlädt, einreicht, postet oder anzeigt, und der Kunde ist für den Schutz dieser Rechte verantwortlich. Der Kunde gewährt Bynder das Recht, auf diese Kundendaten zuzugreifen, sie zu nutzen oder zu ändern, soweit dies für die Bereitstellung des Produkts und die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

    2. Bynder behält sich alle Rechte und Ansprüche an dem Produkt und der im Produkt verfügbaren Dokumentation vor. Der Quellcode ist zu jeder Zeit Eigentum von Bynder. Bynder gewährt dem Kunden alle Rechte, die dieser benötigt, um das Produkt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu nutzen.

    3. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung angegeben, werden von keiner Partei der jeweils anderen Partei Rechte in Bezug auf ihre geistigen Eigentumsrechte eingeräumt, und nichts in der Vereinbarung ist so auszulegen, dass einer der Parteien ein Recht, ein Anrecht oder ein sonstiger Anspruch eingeräumt wird. Es werden keine stillschweigenden Rechte im Rahmen der Vereinbarung gewährt.

  1. Kundendaten

    1. Kundendaten“ bezeichnet elektronische Daten, Texte, Dokumente, Bilder, Videos oder andere Materialien, die vom Kunden und den Benutzern in das Produkt hochgeladen, dort erzeugt und/oder gespeichert werden.

    2. Alle Kundendaten liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Nutzung von oder das Vertrauen auf Kundendaten oder Materialien, die über das Produkt veröffentlicht werden oder die der Kunde über das Produkt erhält, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Bynder übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für Kundendaten, die der Kunde oder ein Dritter in oder über das Produkt hochlädt, einreicht, postet oder anzeigt.

    3. Durch die Verwendung von Kundendaten im oder durch das Produkt garantiert der Kunde, dass: (a) der Kunde Eigentümer der Kundendaten ist und/oder das Recht hat, diese zu verwenden, und über das Recht verfügt, Bynder die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte zu gewähren; (b) die Kundendaten und die Verwendung der Kundendaten durch den Kunden im oder durch das Produkt nicht die Datenschutzrechte, Veröffentlichungsrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisrechte, Vertragsrechte oder andere Rechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzen; (c) die Kundendaten und die Verwendung der Kundendaten durch den Kunden nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine illegalen Aktivitäten befürworten oder nach vernünftigem Ermessen auch nicht erwartet werden kann, dass sie solche Aktivitäten auslösen; (d) die Kundendaten und die Verwendung der Kundendaten durch den Kunden nicht in bedrohlicher, missbräuchlicher, belästigender, für Stalking, in verleumderischer, täuschender, falscher, irreführender oder betrügerischer Weise erfolgen bzw. von solcher Art sind. Bynder behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden sofort zu sperren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Bynder eine Mitteilung erhält, in der behauptet wird, dass die Daten des Kunden die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

    4. Bynder darf nur auf Kundendaten zugreifen: (a) mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder auf dessen ausdrücklichen Wunsch; (b) soweit dies aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften oder gerichtlicher Verfahren erforderlich ist; (c) soweit Bynder in gutem Glauben davon ausgeht, dass der Zugriff vernünftigerweise erforderlich ist, um das Eigentum oder die Rechte von Bynder oder Dritten zu schützen; und (d) soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um das Produkt bereitzustellen und seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen.

  1. Acceptable Use Policy

    1. Sofern in unserer Richtlinie zur verantwortungsvollen Offenlegung nicht anders angegeben, die Sie unter www.bynder.com/de/rechtliches/responsible-disclosure-policy einsehen können, ist es dem Kunden untersagt, irgendeine der nachstehend genannten Handlungen während des Zugriffs auf das Produkt oder der Nutzung des Produktes durchzuführen: (a) das Produkt zurückzuentwickeln oder anderweitig Wissen aus dem Produkt zu extrahieren oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen; (b) die Verwundbarkeit eines Systems oder Netzwerks zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen oder zu umgehen, insbesondere durch Scannen, Penetrationstests und/oder Einreichen des Produkts bei Bug-Bounty-Programmen; (c) auf das Produkt mit anderen Mitteln (automatisiert oder anderweitig) als über die von Bynder bereitgestellten Schnittstellen zuzugreifen oder es zu durchsuchen, es sei denn, der Kunde hat in einer separaten schriftlichen und ausgefertigten Vereinbarung mit Bynder die ausdrückliche Erlaubnis dazu erhalten; (d) das Produkt zu verwenden, um geänderte, irreführende oder falsche Informationen zur Identifizierung der Quelle zu senden; oder (e) das Produkt zu beeinträchtigen oder unangemessen zu belasten, insbesondere durch Senden eines Virus, Überlastung oder Verweigerung des Dienstes, Spamming oder Scripting.

  1. Verantwortlichkeiten von Bynder

    1. Bynder muss die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (SOW) festgelegten Verpflichtungen erfüllen und Support- und Wartungsleistungen gemäß dem Service Level Agreement erbringen.

    2. Sofern nicht ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung (SOW) festgelegt, sind alle Maße, Spezifikationen oder sonstigen Angaben in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, auf Websites, in Angeboten, Werbematerialien, Standardisierungsblättern, Produktplänen usw. von Bynder lediglich Schätzungen („geschätzte Spezifikationen“), und Bynder übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Strafen, Bußgelder oder sonstige Verpflichtungen, wenn das Produkt aus irgendeinem Grund nicht den geschätzten Spezifikationen entspricht.

  1. Verantwortlichkeiten des Kunden

    1. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass der Zugriff auf das Produkt und die Nutzung des Produkts stets in Übereinstimmung mit den Produktzugangsbedingungen aus Abschnitt 2 erfolgen.

    2. Der Kunde darf keine Dokumentation über das Produkt für Personen kopieren, die nicht Benutzer sind.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, mit Bynder zusammenzuarbeiten, um das Produkt zu implementieren und zu warten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der rechtzeitigen Bereitstellung von Dokumenten, Daten, Entwürfen, Spezifikationen oder anderen Informationen („Spezifikationen“), die von Bynder nach vernünftigem Ermessen angefordert werden.

    4. Der Kunde garantiert ausdrücklich, dass die von ihm an Bynder übermittelten Spezifikationen richtig und vollständig sind. Bynder haftet nicht für Probleme oder Schwierigkeiten mit dem Produkt, die auf ungenaue Spezifikationen zurückzuführen sind. Falls der Kunde feststellt, dass er Bynder ungenaue Spezifikationen zur Verfügung gestellt hat, muss er Bynder unverzüglich über einen solchen Fehler informieren.

    5. Für den Fall, dass der Kunde die Spezifikationen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens oder in Übereinstimmung mit einem in einem anwendbaren Bestellformular angegebenen Zeitrahmen zur Verfügung stellt, kann Bynder die Arbeit an den Produkten einstellen („Arbeitspause“), bis die Spezifikationen zur Verfügung gestellt worden sind. Bynder wird den Kunden schriftlich über den Beginn einer Arbeitspause informieren. Wenn eine Arbeitspause länger als 90 Kalendertage dauert, kann Bynder die Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 19.5 kündigen.

  1. Produkte von Drittanbietern & API

    1. Für den Zugriff und die Nutzung des Produkts sind ein Webbrowser und eine Internetverbindung erforderlich. Das Produkt kann die Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“) enthalten, die für die Interoperabilität mit Produkten von Drittanbietern entwickelt wurde. Für die Nutzung des Produkts ist keine Integration von Drittanbieterprodukten mit dem Produkt erforderlich. Vorbehaltlich Abschnitt 8.3 unten erkennt der Kunde durch die Integration des Produkts mit einem Produkt eines Drittanbieters an, dass Bynder keine Garantie oder Unterstützung für eine solche Integration übernimmt, unabhängig davon, ob ein Produkt eines Drittanbieters von Bynder als „zertifiziert“ oder „empfohlen“ oder anderweitig gekennzeichnet ist. Bynder übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Ansprüche, die aus diesen Integrationen entstehen.

    2. Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken oder Informationen eines Drittanbieters zu aktivieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen (zusammenfassend „Drittanbieterprodukte“), unterliegt der Zugriff des Kunden auf und die Nutzung von solchen Drittanbieterprodukten den Bedingungen, Haftungsausschlüssen und Richtlinien des jeweiligen Drittanbieters. Bynder spricht sich nicht für derartige Drittanbieterprodukte aus, ist nicht für sie verantwortlich oder haftbar und gibt keine Zusicherungen in Bezug auf irgendeinen Aspekt dieser Produkte ab. Bynder kann die Verfügbarkeit (oder die fortgesetzte Verfügbarkeit) von Drittanbieterprodukten nicht garantieren. Bynder haftet nicht für Schäden oder Verluste, die tatsächlich oder angeblich durch oder in Verbindung mit der Aktivierung, dem Zugriff auf oder der Nutzung solcher Drittanbieterprodukte durch den Kunden oder durch das Vertrauen des Kunden auf die Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozesse oder andere Richtlinien solcher Drittanbieterprodukte verursacht wurden. Der Kunde verzichtet unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen Bynder in Bezug auf solche Drittanbieterprodukte.

    3. Bynder bietet in Bezug auf alle Integrationen folgende Supportstufen an: (i) Aufrechterhaltung der API durch Bynder in Übereinstimmung mit den in der API-Dokumentation von Bynder angegebenen API-Endpunktnutzungen; (ii) Feststellung, ob die API in Übereinstimmung mit der API-Dokumentation funktioniert, wenn eine vom Kunden gemeldete Integration nicht funktioniert; (iii) Behebung von gemäß Abschnitt 8.3 (ii) festgestellten API-Fehlfunktionen, die auf eine Abweichung von der API-Dokumentation seitens Bynder zurückzuführen sind.

  1. Eingebettete Komponenten

    1. Eingebettete Komponenten“ bezeichnet Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen von Dritten, die von einer Drittanbieterquelle außerhalb von Bynder bezogen oder abgeleitet und dem Kunden im Produkt zur Verfügung gestellt werden.

    2. Sofern dies keine nachteiligen Auswirkungen auf das Produkt hat, kann Bynder solche eingebetteten Komponenten jederzeit ändern. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, haftet Bynder für alle im Produkt verwendeten eingebetteten Komponenten.

  1. Datenschutz und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    1. Bei der Bereitstellung des Produkts hält sich Bynder an die globale Datenschutzrichtlinie von Bynder, die von Zeit zu Zeit in Kraft tritt und unter www.bynder.com/de/rechtliches/datenschutzrichtlinie verfügbar ist. Bynder stützt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Benutzer auf ein berechtigtes Interesse nach geltendem Datenschutzrecht, um dem Kunden die bei der Nutzung des Produkts erforderliche Funktionalität zur Verfügung zu stellen und um das Produkt zu entwickeln und zu verbessern.

    2. Soweit personenbezogene Daten unter Verwendung des Produkts verarbeitet werden, erkennen die Parteien an, dass Bynder ein Auftragsverarbeiter und der Kunde ein Verantwortlicher ist und jede Partei ihre jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Datenschutzverpflichtungen einhalten muss. Sofern und soweit die EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bynder im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Anwendung findet, unterliegt diese Verarbeitung personenbezogener Daten dem Standardzusatz zur Datenverarbeitung von Bynder („DPA“), der unter www.bynder.com/de/rechtliches/datenverarbeitungszusatz/ verfügbar ist.

  1. Service-Analysen

    1. Bynder ist bestrebt, da sProdukt kontinuierlich zu verbessern. Dabei kann Bynder Metriken und Informationen über die Nutzung des Produkts durch den Kunden sammeln, einschließlich der Auswertung, wie Benutzer das Produkt nutzen („Nutzungsdaten“). Nutzungsdaten werden verwendet, um neue Funktionen zu entwickeln oder bestehende Funktionen zu verbessern. Die Verarbeitung von Nutzungsdaten basiert auf dem berechtigten Interesse von Bynder, Trends zu analysieren, um die allgemeine Benutzererfahrung mit dem Produkt zu bewerten und zu verbessern, soweit dies für das berechtigte Interesse von Bynder gemäß und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht erforderlich ist.

  1. Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung

    1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in EUR.

    2. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) und anderer staatlicher Steuern, Bankgebühren und behördlicher Gebühren, die erhoben wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden. Jede Partei verpflichtet sich, jede ihr von einer zuständigen Steuerbehörde auferlegte Steuer zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung in voller Höhe an Bynder zu überweisen, ungeachtet etwaiger Steuern, die abgezogen oder einbehalten werden müssen.

    3. Alle Zahlungen sind 30 Kalendertage nach Erhalt einer Rechnung fällig. Eine Rechnung gilt als dem Kunden zugegangen, wenn Bynder sie an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet hat.

    4. Wenn der Kunde ein Bestellsystem oder ein ähnliches System verwendet („PO“), muss er bei Abschluss der Vereinbarung, einer etwaigen Verlängerung derselben und bei jedem zukünftigen Zusatzkauf eine PO ausstellen. Eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausstellung einer PO entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Vereinbarung. Zur Klarstellung sei festgehalten, dass jegliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden auf einer Bestellung keine Anwendung finden.

    5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, schuldet er zwei Prozent pro Monat oder den höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, auf den ausstehenden und unbestrittenen Betrag, ohne dass Bynder diesbezüglich eine Aufforderung oder Inverzugsetzung aussprechen muss.

    6. Bynder behält sich das Recht vor, in Rechnung gestellte, überfällige und unbestrittene Zahlungsverpflichtungen (oder Teile davon) einem Inkassobüro zu übergeben.

    7. Bynder kann nach einer schriftlichen Benachrichtigung mit einer Frist von fünf Werktagen den Zugang zum Produkt sperren, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

    8. Sofern nicht ausdrücklich hierin oder in einem anwendbaren Bestellformular festgelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen unkündbar und alle gezahlten Beträge nicht erstattungsfähig.

  1. Zahlungsstreitigkeiten

    1. Jede Anfechtung einer Rechnung muss durch eine schriftliche Mitteilung an Bynder erfolgen, in der die Gründe für die Anfechtung innerhalb von 20 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung angegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, unbestrittene Rechnungsbeträge fristgerecht in voller Höhe zu bezahlen.

    2. Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf (a) die Frage, ob Beträge ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, oder (b) die Frage, ob das Produkt, die Leistungen oder die Dienste ordnungsgemäß bereitgestellt oder erbracht wurden, gilt Abschnitt 20.

  1. Vertraulichkeit

    1. Vertrauliche Informationen” bedeutet (a) Informationen in Bezug auf die Vereinbarung, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen; (b) Informationen, die im Eigentum einer der Parteien stehen, von ihr entwickelt oder auf andere Weise erworben wurden, einschließlich der Finanzdaten, Geschäftspläne, Kundeninformationen, Software-, Programmierungs-, System- und Nutzungsdokumentation, technischer Informationen, Technologie, Designs, Ideen, Erfindungen, Daten, Datenformate und Dateien sowie aller Kopien und materiellen Verkörperungen davon; (c) Software, die von Bynder stammt, und (d) andere Informationen, die nach vernünftigem Ermessen als vertraulich angesehen werden können.

    2. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung kann jede Partei der anderen vertrauliche Informationen übermitteln. Erhält eine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei, so ist die empfangende Partei verpflichtet, (a) diese vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung zu verwenden, (b) diese vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser vertraulichen Informationen zu treffen (einschließlich aller Vorkehrungen, die die betreffende Partei in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Materialien trifft), (c) diese vertraulichen Informationen oder daraus abgeleitete Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und (d) diese vertraulichen Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen weiterzugeben, die ein angemessenes Bedürfnis haben, diese Informationen zu kennen, und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so streng sind wie jene, die in diesem Abschnitt 14 festgelegt sind.

    3. Die Bestimmungen von Abschnitt 14.2 gelten nicht (a) für vertrauliche Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden (ohne unzulässige Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder eines ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenen Unternehmen), (ii) sich im Besitz der empfangenden Partei befanden oder ihr bekannt waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhielt, (iii) der empfangenden Partei ordnungsgemäß und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit offengelegt wurden oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Vertrauen auf diese vertraulichen Informationen entdeckt oder erstellt wurden (wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht), oder (b) für Offenlegungen in dem Umfang, in dem diese durch geltendes Recht oder eine gerichtliche Verfügung vorgeschrieben sind, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei (1) angemessene Anstrengungen unternimmt, um diese Offenlegung zu begrenzen und eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzverfügung in Bezug darauf zu erwirken, (2) es der offenlegenden Partei ermöglicht hat, an den Verfahren im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen oder gerichtlichen Anforderung teilzunehmen (soweit dies nach vernünftigem Ermessen praktikabel ist) und (3) in angemessener Weise mit den Bemühungen der offenlegenden Partei kooperiert, den Umfang einer solchen erforderlichen Offenlegung anzufechten oder zu begrenzen.

  1. Werbung

    1. Jede Partei gibt hiermit ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des Namens und Logos der anderen Partei zu Marketingzwecken.

  1. Garantien

    1. Bynder garantiert dem Kunden hiermit, dass es ab dem Datum des Inkrafttretens: (a) vollumfänglich über das Recht, die Vollmacht und die Befugnis verfügt, die Vereinbarung abzuschließen und seine Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung vollständig zu erfüllen; (b) alle Gesetze und Vorschriften einhalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung gelten; und (c) die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzt hat, indem es dem Kunden Zugang zum Produkt für eine Nutzung gemäß der Vereinbarung gewährt hat.

    2. Der Kunde garantiert hiermit gegenüber Bynder, dass er ab dem Datum des Inkrafttretens: (a) vollumfänglich über das Recht, die Vollmacht und die Befugnis verfügt, die Vereinbarung abzuschließen und seine Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung vollständig zu erfüllen; (b) alle Gesetze und Vorschriften einhalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung gelten; und (c) er und die Benutzer das Produkt in Übereinstimmung mit der Vereinbarung nutzen werden.

    3. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WIRD DAS PRODUKT VON BYNDER AUF EINER „AS-IS“-BASIS BEREITGESTELLT. ALLE ANDEREN GARANTIEN, OB MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ODER VERTRAGLICHER ODER GESETZLICHER NATUR, WERDEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG GILT, DASS BYNDER FOLGENDES NICHT GARANTIERT: (a) DASS DER BETRIEB UND/ODER DIE NUTZUNG DES PRODUKTES UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD; (b) DASS DAS PRODUKT IN JEDER BETRIEBSUMGEBUNG FUNKTIONIERT; (c) DASS ALLE MÄNGEL ODER FEHLER DES PRODUKTES BEHOBEN WERDEN KÖNNEN; ODER (d) DASS DAS PRODUKT DIE ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT. DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.

  1. Freistellungsverpflichtungen

    1. Soweit dies nicht gesetzlich verboten ist, erklärt sich Bynder bereit, den Kunden, seine verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Vertreter von jeglichen Haftungen, Ausgaben, Schadenersatzzahlungen und Kosten freizustellen und diesbezüglich schadlos zu halten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, angemessener Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit allen Ansprüchen, Klagen und Untersuchungen Dritter entstehen, die behaupten, dass das Produkt, so wie es von Bynder geliefert und gemäß der Vereinbarung verwendet wird, die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder missbräuchlich nutzt.

    2. Soweit dies nicht gesetzlich verboten ist, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, Bynder, dessen verbundene Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Vertreter (zusammenfassend als die „Bynder-Unternehmen“ bezeichnet) von jeglichen Haftungen, Ausgaben, Schadenersatzzahlungen und Kosten freizustellen und diesbezüglich schadlos zu halten, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, angemessener Anwaltskosten im Zusammenhang mit allen Ansprüchen, Klagen und Untersuchungen Dritter in Bezug auf: (a) die Nichteinhaltung der Vereinbarung oder eines anwendbaren Gesetzes oder einer Vorschrift durch den Kunden und (b) die Nutzung des Produkts durch den Kunden und die Benutzer, die die geistigen Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte eines Dritten verletzt.

    3. Um Anspruch auf eine Entschädigung gemäß dieses Abschnittes 17 zu haben, muss die entschädigte Partei: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, jedenfalls spätestens 30 Kalendertage, nachdem sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangt hat; (b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs übertragen; und (c) der entschädigenden Partei ordnungsgemäße und vollständige Informationen und angemessene Unterstützung bei der Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs zur Verfügung stellen; und (d) angemessene Schritte unternehmen, um ihren Verlust zu mindern.

    4. Dieser Abschnitt 17 stellt den ausschließlichen Rechtsbehelf der Parteien für Ansprüche auf Freistellung dar.

  1. Haftungsbeschränkung

    1. MIT AUSNAHME VON ABSCHNITT 18.3 BESCHRÄNKT NICHTS IN DER VEREINBARUNG (a) DIE HAFTUNG ODER GARANTIEVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE BETREFFEND (i) VERLETZUNG VON LEBEN UND KÖRPER ODER (ii) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN; UND (b) DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN, SO WIE IN ABSCHNITT 17 FESTGELEGT.

    2. BEGRENZUNG DER HAFTUNGSHÖHE. UNBESCHADET VON ABSCHNITT 18.1 ÜBERSTEIGT IN KEINEM ANDEREN FALL DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI DIE VOM KUNDEN AN BYNDER IN DEN ZWÖLF MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, ZU ZAHLENDE NUTZUNGSGEBÜHR.

    3. BESCHRÄNKUNG DER INDIREKTEN HAFTUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EINE DER PARTEIEN DIESER VEREINBARUNG FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER ODER ERWARTETER EINNAHMEN ODER GEWINNE) ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS EINEM ANSPRUCH ERGEBEN, DER DIREKT ODER INDIREKT MIT DER VEREINBARUNG ZUSAMMENHÄNGT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF EINER GARANTIE, EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG BERUHT, SELBST WENN DIE PARTEI ÜBER DIE WAHRSCHEINLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR ODER DIESE ANDERWEITIG KANNTE.

    4. Wenn ein Dritter eine einstweilige Verfügung beantragt, in der behauptet wird, dass das Produkt die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, und diese einstweilige Verfügung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen abgewiesen wird, oder wenn ein zuständiges Gericht ein Urteil erlässt, dem zufolge das Produkt die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, wird Bynder nach eigenem Ermessen: (a) für den Kunden das Recht erwirken, das Produkt weiterhin zu verwenden; (b) das Produkt ersetzen oder modifizieren, so dass es diese Eigentumsrechte nicht verletzt und vom Kunden verwendet werden kann; oder (c) dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren zurückerstatten, die sich auf das verletzende Produkt beziehen.

    5. Die Bynder-Unternehmen haften gegenüber dem Kunden in keiner Weise für Aufwendungen, Schäden und Kosten, die mit der (vollständigen oder teilweisen) Nichtfunktion des Produkts aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Internets oder aufgrund von Gesetzesänderungen oder technischen Beschränkungen, die den Zugang zum Produkt oder dessen Funktionalität einschränken, verbunden sind. Im Falle einer Änderung von Gesetzen oder Vorschriften in einem der Länder, in denen der Kunde Benutzer hat, einschließlich Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zu Cloud-Computing-Diensten, Datenschutz und Privatsphäre oder Software-as-a-Service, die sich auf die Fähigkeit von Bynder auswirken, das Produkt anzubieten, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Bynder die Verfügbarkeit des Produkts in einer Weise einschränken kann, die im alleinigen Ermessen von Bynder festgelegt wird, und der Kunde entbindet Bynder hiermit von jeglicher Haftung in Bezug auf eine solche Einschränkung. Bynder gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Verfügbarkeit des Produkts in China. Weder das Service Level Agreement noch eine andere Dienstleistungsvereinbarung, die auf die Nutzung eines Bynder-Produkts durch den Kunden anwendbar ist, gilt für die Nutzung eines solchen Produkts durch Benutzer innerhalb Chinas.

  1. Laufzeit und Kündigung

    1. Ein Bestellformular im Rahmen der Vereinbarung tritt zum Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt für die im jeweiligen Bestellformular angegebene Laufzeit in vollem Umfang gültig.

    2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit (so wie in einem anwendbaren Bestellformular definiert) und vorbehaltlich Abschnitt 21.8 verlängert sich die Vereinbarung automatisch um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten zu denselben Bedingungen, die unmittelbar vor Ablauf der Vereinbarung galten, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens 90 Kalendertage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich ihre Absicht mit, die Vereinbarung nicht zu verlängern. Zur Klarstellung sei festgehalten, dass für den Fall, dass der Kunde und/oder die Benutzer nach Ablauf der Vereinbarung weiterhin auf das Produkt zugreifen und es nutzen, die gleichen Bedingungen gültig bleiben, die unmittelbar vor Ablauf der Vereinbarung galten, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen.

    3. Jede Partei kann die Vereinbarung, einschließlich aller anwendbaren Bestellformulare, mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (a) die andere Partei aufgelöst oder liquidiert wird, in Konkurs geht oder insolvent wird; (b) ein wesentlicher Verstoß gegen die Vereinbarung vorliegt, der nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behoben wurde; oder (c) ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien vorliegt (jeder der Abschnitte (a)-(c) gilt als Kündigung „aus wichtigem Grund“). „Wesentlicher Verstoß“ bezeichnet (i) die nicht rechtzeitige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen, die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten und die Nichtbehebung eines solchen Verstoßes in Übereinstimmung mit der Vereinbarung, (ii) die Verletzung geltender Gesetze, (iii) wiederholte nicht wesentliche Verstöße, die sich kumulativ zu einem wesentlichen Verstoß summieren, und (iv) das Versäumnis, alle Abrechnungsinformationen auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies die Rechnungsstellung beeinträchtigt.

    4. Wenn die Vereinbarung vom Kunden aus wichtigem Grund (wie in Abschnitt 19.3 vorgesehen) gekündigt wird, erstattet Bynder den anteiligen Betrag aller im Voraus bezahlten Gebühren ab dem Datum des Ereignisses, das den wichtigen Grund darstellt.

    5. Wenn die Vereinbarung von Bynder aus wichtigem Grund gekündigt wird, erhält der Kunde keine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Beträgen.

    6. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung aus irgendeinem Grund kann Bynder den Zugang des Kunden zum Produkt sofort aufheben. Alle ausstehenden Beträge, die Bynder geschuldet werden, werden sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungsverpflichtungen gelten über die Beendigung der Vereinbarung hinaus, wobei dies auch etwaige anwendbare Bestellformulare einschließt.

    7. Innerhalb von 90 Kalendertagen nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung kann der Kunde schriftlich verlangen, dass Bynder seine Kundendaten an den Kunden zurück gibt; in diesem Fall wird Bynder die Kundendaten innerhalb von 90 Kalendertagen nach der entsprechenden Aufforderung in einem allgemein akzeptierten Exportformat zurückgeben. Dem Kunden wird der Aufwand für die Rückgabe seiner Kundendaten nach Zeit und Material in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde hat die Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt; in diesem Fall trägt Bynder die Kosten für die Rückgabe der Kundendaten.

    8. Wenn Bynder keine Aufforderung zur Rückgabe von Kundendaten gemäß Abschnitt 19.7 erhält, werden alle Kundendaten 180 Kalendertage nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung vernichtet, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, oder auf automatischen Backups gespeichert. Auf schriftliche Aufforderung stellt Bynder dem Kunden eine Bescheinigung über die Vernichtung der Kundendaten aus.

    9. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung enden die Bestimmungen derselben mit Ausnahme jener Abschnitte, von denen eine Partei erwarten würde, dass sie die Beendigung überdauern.

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand

    1. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Niederlande ohne Berücksichtigung oder Anwendung der Bestimmungen ihres Kollisionsrechts.

    2. Die Parteien vereinbaren, dass jede Streitigkeit im Zusammenhang mit der Vereinbarung zunächst im Rahmen mindestens einer Verhandlungssitzung vorgebracht werden muss und jede Partei alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um in gutem Glauben an der Verhandlungssitzung teilzunehmen und die Streitigkeit beizulegen, bevor diese einem Schiedsgericht vorgelegt werden kann. Wenn eine Streitigkeit länger als 60 Kalendertage nach Beginn der ersten Verhandlungssitzung ungelöst bleibt, kann sie in ein Schiedsverfahren überführt werden.

    3. Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, ausschließlich einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts (NAI) in der zum Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens gültigen Fassung unterworfen werden. Die Kosten des Schiedsverfahrens (mit Ausnahme der Anwaltskosten der einzelnen Parteien) werden zwischen den Parteien aufgeteilt, sofern der Schiedsspruch nichts anderes vorsieht. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, es sei denn, der vom Kläger im Schiedsverfahren angegebene Betrag der Forderung übersteigt nicht EUR 400.000,00. In diesem Fall besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam, in den Niederlanden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Der/die Schiedsrichter ist/sind nicht befugt, Strafschadensersatz oder Schadenersatz mit Strafcharakter zuzusprechen, und die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung derartiger Ansprüche. Der Schiedsspruch kann vor jedem zuständigen Gericht in Amsterdam, in den Niederlanden, bestätigt und vollstreckt werden, und der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der persönlichen Zuständigkeit an diesem Gerichtsstand einverstanden. Jede Partei verzichtet auf das ihr zustehende Recht, die Einleitung eines solchen Verfahrens vor diesen Gerichten wegen Unzuständigkeit anzufechten.

    4. Jede Partei erkennt an, dass die jeweils andere Partei berechtigt ist, eine Unterlassungsverfügung und/oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf ohne Nachweis eines besonderen Schadens zu beantragen, entweder bei einem Gericht, das für einen solchen Rechtsbehelf oder eine solche Verfügung zuständig ist, oder gemäß den NAI-Regeln für ein beschleunigtes Schiedsverfahren.

    5. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung einer Zusammenlegung von Schiedsverfahren auf der Grundlage von Artikel 1046 der niederländischen Zivilprozessordnung, unter Ausschluss der anwendbaren Gegenforderungen, und sind sich darin einig, dass eine solche Zusammenlegung eine Abweichung vom vereinbarten Schiedsverfahren darstellen würde.

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Alle Mitteilungen, die gemäß der Vereinbarung an eine der Parteien zugestellt werden müssen oder dürfen, sind (a) gemäß den Kontaktinformationen der jeweiligen Partei zuzustellen, so wie im entsprechenden Bestellformular angegeben; und (b) gelten als wirksam (i) bei Erhalt, wenn sie persönlich oder durch einen Kurier zugestellt werden; (ii) am Tag der Zustellung, wenn sie durch einen renommierten Nachtzustelldienst zugestellt werden; oder (iii) bei Zustellung per E-Mail am Tag der schriftlichen Empfangsbestätigung oder nach einem Werktag, je nachdem, was früher eintritt, es sei denn, der Absender erhält eine automatische Nachricht, dass die E-Mail-Zustellung fehlgeschlagen ist. Jede Partei ist dafür verantwortlich, die andere Partei über alle Änderungen der Kontaktdaten zu informieren.

    2. Die Vereinbarung, einschließlich - um dies klar festzuhalten - der globalen Datenschutzrichtlinie, der Nutzungsrichtlinien, des Datenverarbeitungszusatzes (DPA) und jedes Bestellformulars, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Dokumente, Verhandlungen und Entwürfe dieser Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich erfolgt sind. Keine Bestimmung der Vereinbarung kann aufgrund ihrer Abfassung oder Erstellung gegen eine der Parteien ausgelegt werden.

    3. Bestimmungen der Vereinbarung können nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert, aufgehoben, beendet oder gelöscht werden. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der Erfüllung einer der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen zu bestehen, sowie das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht im Rahmen der Vereinbarung auszuüben, kann nicht als Verzicht auf die künftige Erfüllung einer solchen Bedingung oder die künftige Ausübung solcher Rechte ausgelegt werden.

    4. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung für nicht durchsetzbar erachtet werden, werden die Parteien eine solche Bestimmung in gutem Glauben neu verhandeln, um die ursprüngliche Absicht der Parteien wiederzugeben. Wenn sich die Parteien nicht auf einen durchsetzbaren Ersatz für eine solche Bestimmung einigen können, dann (a) wird diese Bestimmung aus der Vereinbarung ausgeschlossen, (b) wird der Rest der Vereinbarung so ausgelegt, als ob diese Bestimmung so ausgeschlossen wäre und (c) ist die Vereinbarung danach in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar.

    5. Weder diese Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen von einer der Parteien ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten oder delegiert werden, und ist eine solche Abtretung ohne die genannte vorherige schriftliche Zustimmung null und nichtig; dies jedoch mit der Maßgabe, dass die Parteien alle ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an eine (1) ihrer direkten oder indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaften oder eines ihrer verbundenen Unternehmen nach einer Übernahme, aus Gründen der Unternehmensumstrukturierung oder internen Reorganisation abtreten können, jedoch nur in dem Umfang, in dem eine solche Abtretung nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte der anderen Partei aus dieser Vereinbarung führen würde. Jeder Versuch, die Vereinbarung anders als in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 21.5 abzutreten, ist null und nichtig und hat keine rechtliche Wirkung. Die Vereinbarung ist für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute. Ungeachtet des Vorstehenden in diesem Abschnitt 21.5 kann Bynder das Recht, Geld zu erhalten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden abtreten.

    6. Keine der Parteien haftet für ihre Nichterfüllung dieser Vereinbarung oder für Verluste oder Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die nach vernünftigem Ermessen außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich behördlicher Auflagen, der Unmöglichkeit, erforderliche Exportlizenzen zu erhalten, Arbeitsunterbrechungen, Feuer, zivilem Ungehorsam, Embargo, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Rebellion, Erdbeben, Streiks, Überschwemmungen, Wasser und Witterungseinflüsse, der Unmöglichkeit, Ausrüstung, Rohstoffe oder Transportmittel zu sichern, oder ähnlicher Ereignisse. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei aus den in diesem Abschnitt 21.6 genannten Gründen länger als 30 Kalendertage nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen.

    7. Weder die Vereinbarung noch irgendeine hierin enthaltene Bestimmung darf so ausgelegt werden, dass sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet oder darstellt. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel sei festgehalten, dass keine der Parteien über die Befugnis oder Vollmacht verfügt, eine Verpflichtung oder Verantwortung im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen, und ist es keiner Partei gestattet, dies zu tun.

    8. Bynder wird diese Bedingungen von Zeit zu Zeit überarbeiten. Die jeweils aktuellste Version ist unter www.bynder.com/de/rechtliches/ verfügbar. Wenn die Überarbeitung nach Bynders alleinigem Ermessen wesentlich ist, wird Bynder den Kunden über diese Änderung informieren, und wenn der Kunde nicht an diese Überarbeitung gebunden sein möchte, muss er Bynder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der aktualisierten Bedingungen seinen Widerspruch an [email protected] mitteilen. In diesem Fall bleibt der Kunde bis zur Beendigung oder Auflaufen der aktuellen Laufzeit der Vereinbarung an die vorherigen Bedingungen gebunden.

    9. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Dokumenten, aus denen sich die Vereinbarung zusammensetzt, gilt folgende Reihenfolge bei der Anwendung: (i) Bestellformular; (ii) Bedingungen; (iii) Nutzungsrichtlinien; und (vi) alle anderen anwendbaren Bestimmungen. Nicht-englische Versionen dieser Vereinbarung werden lediglich aus Gründen der Kundenannehmlichkeit zur Verfügung gestellt. Sollte eine Mehrdeutigkeit oder ein Konflikt zwischen verschiedenen Übersetzungen bestehen, so ist die englische Fassung maßgeblich und ausschlaggebend.

    10. Die Vereinbarung wird zu Gunsten der Parteien geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritten zugute zu kommen oder von diesen durchsetzbar zu sein. Die Rechte der Parteien, die Vereinbarung zu kündigen, aufzulösen oder zu ändern oder einen Vergleich in Bezug auf die Vereinbarung zu schließen, unterliegen nicht der Zustimmung Dritter.

Die Standard-Nutzungsbedingen (v.14) Bynder BV wurden zuletzt am 26. Oktober 2020 aktualisiert.